Ausbildung zum Tischler / zur Tischlerin

Zugangsvoraussetzungen
Für die Grundstufe (erstes Lehrjahr) in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule) ist in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Bewerber ohne Vorvertrag können aufgenommen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Ab dem zweiten Ausbildungsjahr benötigen Auszubildende für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Unterricht
Im ersten Jahr: in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule)
Im zweiten und dritten Jahr: duale Ausbildung mit wöchentlich ca. 12 Stunden Unterricht (Theorie und Werkstatt)
Prüfungen
im zweiten Lehrjahr: Zwischenprüfung der Kammern
im dritten Lehrjahr: Abschlussprüfung und Kammerprüfung
zusätzliche Angebote
CNC-Kurs, CAD-Kurs
Oberflächenkurs
Maschinenkurs Teil 2 und 3 (obligatorisch)
NEU: Management im Handwerk
Aufwendungen
Grundsätzlich Lernmittelfreiheit; für Lehrbücher ist mit ca. 25,- € zu rechnen, sofern sie im Gutscheinverfahren erworben werden. Für techn. Lehrmittel fallen ca. 50,- € an.
Weiterbildung
Techniker, Meister, Berufsaufbauschule, Berufskolleg
Anmeldung
bis spätestens 1. März des Jahres