Für die Grundstufe (erstes Lehrjahr) in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule) ist in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Bewerber ohne Vorvertrag können aufgenommen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Ab dem zweiten Ausbildungsjahr benötigen Auszubildende für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Im ersten Jahr: in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule)
Stuckateure werden im zweiten und dritten Lehrjahr derzeit in Leonberg beschult
Im zweiten Lehrjahr: Zwischenprüfung der Handwerkskammer
Im dritten Lehrjahr: Abschlussprüfungund Kammerprüfung
zur Zeit keine
Grundsätzlich Lernmittelfreiheit; für Lehrbücher ist mit ca. 50,- € zu rechnen, sofern sie im Gutscheinverfahren erworben werden.
Techniker, Meister, Berufsaufbauschule, Berufskolleg
Automatisch durch Abschluss des Ausbildungsvertrags