Ausbildung zum Stuckateur / zur Stuckateurin

Zugangsvoraussetzung

Für die Grundstufe (erstes Lehrjahr) in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule) ist in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Bewerber ohne Vorvertrag können aufgenommen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr benötigen Auszubildende für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.

Unterricht

Im ersten Jahr: in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule)
Stuckateure werden im zweiten und dritten Lehrjahr derzeit in Leonberg beschult

Prüfung

Im zweiten Lehrjahr: Zwischenprüfung der Handwerkskammer
Im dritten Lehrjahr: Abschlussprüfungund Kammerprüfung

Zusätzliche Angebote

zur Zeit keine

Aufwendungen

Grundsätzlich Lernmittelfreiheit; für Lehrbücher ist mit ca. 50,- € zu rechnen, sofern sie im Gutscheinverfahren erworben werden.

Weiterbildung

Techniker, Meister, Berufsaufbauschule, Berufskolleg

Anmeldung

Automatisch durch Abschluss des Ausbildungsvertrags

Infoflyer