Ausbildung zum Friseur / zur Friseurin

Zugangsvoraussetzungen
Duale Ausbildung: Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb
oder einjährige Berufsfachschule, danach duale Ausbildung:
Für die Grundstufe (erstes Lehrjahr) in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule) ist in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Bewerber ohne Vorvertrag können aufgenommen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Ab dem zweiten Ausbildungsjahr benötigen Auszubildende für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Unterricht
Duale Ausbildung in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule mit wöchentlich ca. 12 Stunden Unterrricht (in Theorie und Werkstatt)
oder:
Im ersten Jahr: in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule)
Im zweiten und dritten Jahr: duale Ausbildung mit wöchentlich ca. 12 Stunden Unterricht (Theorie und Werkstatt)
Prüfungen
Im 2. Ausbildungsjahr: Kammerprüfung Teil 1 der Handwerkskammer.
Im 3. Ausbildungsjahr: Abschlussprüfung und Kammerprüfung Teil 2.
zusätzliche Angebote
Zurzeit keine.
Aufwendungen
Grundsätzlich Lernmittelfreiheit; für Lehrbücher ist mit ca. 40 € zu rechnen, sofern sie im Gutscheinverfahren erworben werden.
Weiterbildung
Meister, Berufsaufbauschule, Berufskolleg.
Anmeldung
Über unsere Anmeldeplattform bis spätestens 1. März eines Jahres.