Ausbildung zum Maler und Lackierer / zur Malerin und Lackiererin

Zugangsvoraussetzungen

Für die Grundstufe (erstes Lehrjahr) in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule) ist in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Bewerber ohne Vorvertrag können aufgenommen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr benötigen Auszubildende für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.

Unterricht

Im ersten Jahr: in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule)

Im zweiten und dritten Jahr: duale Ausbildung mit wöchentlich ca. 12 Stunden Unterricht (Theorie und Werkstatt)

Prüfungen

im ersten Lehrjahr: Abschlussprüfung Berufsfachschule Farbtechnik
im zweiten Lehrjahr: Zwischenprüfung durch die Handwerkskammer
im dritten Lehrjahr: Abschlussprüfung und Kammerprüfung

Aufwendungen

grundsätzlich Lernmittelfreiheit; für Lehrbücher ist mit ca. 80,-€ zu rechnen, sofern sie im Gutscheinverfahren erworben werden für technische Lehrmittel fallen ca. 50,-€ an.

Weiterbildung

Techniker, Meister, Berufsaufbauschule, Berufskolleg

Anmeldung

bis spätestens 1. März eines jeden Jahres.

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