Jungarbeiterklassen

 

In den Jungarbeiterklassen des Landkreises werden berufsschulpflichtige Jugendliche beschult, deren Aufnahme in eine Vollzeitschule nicht möglich ist. Hier erfüllt man an einem Tag in der Woche seine Pflicht, die Berufsschule zu besuchen. Ein Schulabschluss ist hier jedoch nicht möglich.

Wer volljährig ist, ist nicht mehr berufsschulpflichtig. Die Meldung und Zuweisung zur zuständigen Berufsschule erfolgt zentral an der Erich-Bracher-Schule.