Erklärung zur Barrierefreiheit der Oscar‑Walcker‑Schule
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.ows-lb.de/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Oscar‑Walcker‑Schule ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‑Behindertengleichstellungsgesetzes Baden‑Württemberg (L‑BGG) sowie den technischen Anforderungen der Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Die Website ist nach derzeitiger Einschätzung teilweise mit den Anforderungen des § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar. Die zentralen Informationen und Angebote der Schule stehen bereits in leichter Sprache zur Verfügung.
2. Teilweise Barrierefreiheit
Nach derzeitigem Stand sind insbesondere folgende Bereiche weitgehend barrierefrei gestaltet:
- Aufbau und Struktur der Seiten (Standard‑HTML‑Inhalte, semantische Überschriftenstruktur)
- Navigationselemente (Menüführung, grundlegende Tastaturbedienbarkeit)
- Inhalte wie Text, Links und Formulare, soweit technisch möglich, in zugänglicher Form
Dennoch können vereinzelt Barrieren auftreten, z. B. bei älteren Inhalten oder eingebundenen Elementen.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind insbesondere folgende Inhalte nicht vollständig barrierefrei:
- PDF‑Dokumente zum Download:
Einige der auf der Website bereitgestellten PDF‑Dateien entsprechen nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Dokumente (z. B. fehlende Strukturierung, fehlende Tags, fehlende Alternativtexte). Wir arbeiten daran, diese Dokumente schrittweise zu überarbeiten und künftige PDF‑Dateien nach Möglichkeit barrierefrei zu erstellen.
Soweit eine vollständige Barrierefreiheit einzelner Dokumente oder Inhalte nur mit unverhältnismäßigem Aufwand herstellbar wäre, berufen wir uns insoweit auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L‑BGG. In diesen Fällen bieten wir Ihnen auf Anfrage nach Möglichkeit eine barrierefreie Alternative an.
Derzeit stellen wir keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS), da die Erstellung dieser Angebote mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Wir berufen uns insoweit auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG.
Sollten künftig weitere Barrieren festgestellt werden, wird diese Erklärung entsprechend aktualisiert.
4. Erstellung und letzte Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum L‑BGG (L‑BGG‑DVO) erstellt.
Datum der Erstellung: 09.02.2026
Letzte Überprüfung und Aktualisierung: 28.04.2026
Es ist vorgesehen, die Erklärung in regelmäßigen Abständen sowie anlässlich größerer technischer Änderungen der Website zu überprüfen und zu aktualisieren.
5. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Haben Sie Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten oder benötigen Sie bestimmte Inhalte in einem barrierefreien Format?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Oscar‑Walcker‑Schule
Römerhügelweg 53
71636 Ludwigsburg
Tel.: 07141‑4449 100
Fax: 07141‑4449 199
E‑Mail: sekretariat(at)ows-lb.de
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau (betroffene Seite/URL, Beschreibung der Barriere, verwendetes Endgerät/Browser etc.). Wir bemühen uns, Ihre Anliegen so schnell wie möglich zu prüfen und zu beantworten.
6. Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Website nicht barrierefrei im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, und erhalten Sie auf eine entsprechende Rückmeldung an uns innerhalb von vier Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden‑Württemberg (LZ‑BARR) wenden.
Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit Baden‑Württemberg
Else‑Josenhans‑Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E‑Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Web: https://barrierefreiheit-bw.de/
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Baden‑Württemberg im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit zu klären und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei.