Berufsschule wechseln
Besuch einer anderen Berufsschule (Gestattungsantrag)
Sie sind an der Oscar-Walcker-Schule berufsschulpflichtig, weil Ihr Ausbildungsort in unserem Schulbezirk liegt, möchten aber eine andere Berufsschule besuchen? Liegen wichtige persönliche Gründe vor, etwa ein unzumutbar langer Schulweg oder besondere familiäre oder gesundheitliche Umstände, kann die Oscar-Walcker-Schule auf Antrag den Besuch einer anderen Berufsschule gestatten (§ 79 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg). Ob die Gründe ausreichen, entscheidet unsere Schulleitung im Einzelfall.
Hinweis: Sie sind einer anderen Berufsschule zugeordnet und möchten an die Oscar-Walcker-Schule wechseln? Dann stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer bisher zuständigen Schule.
So stellen Sie den Antrag
- Stimmen Sie Ihren Wunsch vorab mit Ihrem Ausbildungsbetrieb ab.
- Füllen Sie das Antragsformular aus und begründen Sie Ihren Antrag.
- Der Antrag ist zu unterschreiben:
- von Ihnen,
- bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten,
- vom Ausbildungsbetrieb.
- Reichen Sie den Antrag möglichst vor Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres im Sekretariat der Oscar-Walcker-Schule ein.
Sie und Ihr Betrieb erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid. Bis dahin besuchen Sie bitte weiterhin den Unterricht an der Oscar-Walcker-Schule.
Antrag auf Gestattung des Besuchs einer anderen Berufsschule (PDF)
Fragen?
Unser Sekretariat hilft Ihnen gerne weiter.